Rechtsprechung
LAG Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 19 Sa 21/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umgestaltung einer Einzelhandels-Verkaufsfiliale; Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Änderungskündigung; Soziale Rechtfertigung einer Änderungskündigung; Wirtschaftliche Gründe als Rechtfertigung einer Gehaltskürzung
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 2 § 2; BGB § 611
Unwirksame betriebsbedingte Änderungskündigung bei Umwandlung einer Einzelhandelsfiliale in Abverkaufsstelle - Darlegungslast des Arbeitgebers bei Gehaltskürzung - keine vertragswidrige Gehaltskürzung zur Gleichbehandlung aller auf einer Ebene tätigen Beschäftigten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 27.10.2003 - 10 Ca 278/03
- LAG Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 19 Sa 21/04
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 96/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 465/99
Betriebsbedingte Kündigung; vertragliche Einschränkung des Kündigungsrechts des …
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 19 Sa 21/04
Soweit neben einer Änderung der Tätigkeit auch eine Änderung der Vergütung angestrebt wird, muß die Vergütungsänderung für sich gerechtfertigt sein, es sei denn, die Höhe der Vergütung ergibt sich ohne weiteres aus einem Vergütungssystem (BAG, Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 465/99 - AP Nr. 116 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung).Der Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller auf einer Ebene der Betriebshierarchie beschäftigten Arbeitnehmer vermag indes eine Reduzierung einer arbeitsvertraglich vereinbarten Vergütung grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. BAG, Urteil vom 18.10.2000 - 2 AZR 465/99 - AP Nr. 116 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung m.w.N.).
- BAG, 16.05.2002 - 2 AZR 292/01
Betriebsbedingte Änderungskündigung zum Abbau einer Zulage
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 19 Sa 21/04
Bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung ist das Änderungsangebot des Arbeitgebers daran zu messen, ob dringende betriebliche Erfordernisse gem. § 1 Abs. 2 KSchG das Änderungsangebot bedingen (BAG in st. Rspr. - vgl. zuletzt: Urteil vom 16.05.2002 - 2 AZR 292/01 - in AP Nr. 69 zu § 2 KSchG 1969, zu B I der Gründe, m.w.N.).Besteht ein anerkennenswerter Anlaß zur Änderungskündigung so ist zu prüfen, ob sich der Arbeitgeber darauf beschränkt hat, nur solche Änderungen vorzuschlagen die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muß (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2002 a.a.O.).
- BAG, 17.06.1998 - 2 AZR 336/97
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 07.10.2004 - 19 Sa 21/04
Dabei ist auch bei einer Ablehnung des Änderungsangebotes durch den Arbeitnehmer - wie vorliegend - nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sondern auf das Änderungsangebot und seine soziale Rechtfertigung abzustellen (BAG in st. Rspr. - vgl. Urteil vom 17.06.1998 - 2 AZR 336/97 - in AP Nr. 49 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 a der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 96/05
Betriebsbedingte Änderungskündigung
Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 7. Oktober 2004 - 19 Sa 21/04 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. - LAG Baden-Württemberg, 05.07.2005 - 14 Sa 32/05
Böswilliges Unterlassen zumutbarer Arbeit
Mit Urteil vom 23.06.2005 - 2 AZR 96/05 wurde die vom LAG - 19 Sa 21/04 zugelassene Revision der Beklagten zurückgewiesen.